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   LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 23 Ta 2502/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24413
LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 23 Ta 2502/11 (https://dejure.org/2012,24413)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.01.2012 - 23 Ta 2502/11 (https://dejure.org/2012,24413)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 23 Ta 2502/11 (https://dejure.org/2012,24413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussicht einer Klage auf unbefristete Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; TzBfG § 14 Abs. 4; BGB § 130 Abs. 1
    Erfolgsaussicht einer Klage auf unbefristete Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 23 Ta 2502/11
    Andererseits braucht Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die in der Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht als schwierig erscheint (vgl. BAG Beschluss vom 26.1.2006 - 9 AZA 11/05 - in AP Nr. 81 zu § 233 ZPO 1977; BVerfG Beschluss vom 7.11.2011 - 1 BvR 1403/09 - in juris; BVerfG Beschluss vom 19.2.2008 - 1 BvR 1807/07 - in NJW 2008, 1060 ).
  • BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05

    Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 23 Ta 2502/11
    Andererseits braucht Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die in der Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht als schwierig erscheint (vgl. BAG Beschluss vom 26.1.2006 - 9 AZA 11/05 - in AP Nr. 81 zu § 233 ZPO 1977; BVerfG Beschluss vom 7.11.2011 - 1 BvR 1403/09 - in juris; BVerfG Beschluss vom 19.2.2008 - 1 BvR 1807/07 - in NJW 2008, 1060 ).
  • BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 23 Ta 2502/11
    Andererseits braucht Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die in der Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht als schwierig erscheint (vgl. BAG Beschluss vom 26.1.2006 - 9 AZA 11/05 - in AP Nr. 81 zu § 233 ZPO 1977; BVerfG Beschluss vom 7.11.2011 - 1 BvR 1403/09 - in juris; BVerfG Beschluss vom 19.2.2008 - 1 BvR 1807/07 - in NJW 2008, 1060 ).
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